Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Förderlinie Arbeitsresidenzen

des Landesverband Freie Darstellende Künste M-V e. V.

Der fredak MV e. V. fördert mit Mitteln des Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern zusammenhängende Arbeitsresidenzen von 1 bis maximal 3 Wochen Dauer für Recherchen, Vorarbeiten und Proben zu professionellen Produktionen und Projekten, die sich mit Orten und Regionen Mecklenburg-Vorpommerns künstlerisch auseinandersetzen bzw. Arbeitsresidenzen, die an Orten in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden und dem Zweck des künstlerischen Projektes glaubhaft zuzuordnen sind.

Die Antragstellenden müssen ihren Wohn-/Arbeitssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und einen Großteil ihrer beruflichen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern verorten. Mindestens 5 zusammenhängende Tage der Residenz müssen durchgehend am Residenzort verbracht werden, wobei der Residenzort mindestens 50 km vom eigenen Wohn-/Arbeitsort entfernt ist. (Arbeits-) Ergebnisse müssen in angemessener Form (möglichst am Residenzort) für eine Öffentlichkeit sichtbar werden.
Der*die Fördermittelempfänger*innen verpflichten sich zur Einhaltung der landesüblichen Förder- und Rechtsgrundsätze.
Fördermittelgeber: Landesverband Freie Darstellende Künste M-V e. V.
Unterstützungsform: Projektförderung, Stipendien
Laufzeit: läuft bereits und endet am 30.05.2025
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)