Eine Zusammenstellung der wichtigsten Fördermöglichkeiten für Kunst
und Kultur in Mecklenburg-Vorpommern.
Die wichtigsten Eckdaten zu Fördergegenständen, Fristen und
Ansprechpartner:innen der einzelnen Programme.

Förderlinie Gastspiele

des Landesverband Freie Darstellende Künste M-V e. V.

Der fredak fördert mit Mitteln des Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mecklenburg-Vorpommern die Durchführung von professionellen Gastspielblöcken nicht kommerzieller* Aufführungen fertiger Produktionen der freien darstellenden Künste.
Ziel ist die Erhöhung der Zugänglichkeit zu professionellen Theateraufführungen für ein möglichst breites Publikum.

Die Antragstellenden müssen ihren Wohn-/Arbeitssitz in Mecklenburg-Vorpommern haben und einen Großteil ihrer beruflichen Tätigkeit in Mecklenburg-Vorpommern verorten. Der*die Fördermittelempfänger*innen verpflichten sich zur Einhaltung der landesüblichen Förder- und Rechtsgrundsätze. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Die Förderhöhe beträgt 2.500,- EURO als Festsumme.

Antragsfrist: 01. - 30. Mai 2025
Fördermittelgeber: Landesverband Freie Darstellende Künste M-V e. V.
Unterstützungsform: Projektförderung
Laufzeit: läuft bereits und endet am 30.05.2025
Antragsberechtigte: Initiativen und Gruppen (ohne e.V., etc.), Kunst- und Kulturschaffende:r (ehrenamtlich), Kunst- und Kulturschaffende:r (selbstständig), Kultureinrichtung (nicht-öffentlicher / privater Träger), Kulturorganisation (Verein, Verband, etc.)